Studienplatzklage
→ Dauer
Die Dauer der Studienplatzklage ist höchst unterschiedlich und hängt von den Gerichten und der Vergleichsbereitschaft der Hochschule ab.
Einige Verwaltungsgerichte entscheiden kurz nach Beginn des Semesters, sodass das Studium mit nur geringer Verzögerung aufgenommen werden kann. Gleiches gilt, wenn die Hochschule einem Vergleich, also der Bereitstellung eines Studienplatzes gegen Rücknahme der Studienplatzklage zustimmt.
In allen anderen Fällen ergeht eine Entscheidung des Gerichts in der Regel erst im weiteren Verlauf des Semesters, da Studienplatzklagen häufig noch kurz vor Semesterbeginn eingehen, das Gericht die Kapazitäten für eine Vielzahl von Studiengängen zu überprüfen hat und die Berechnung der Kapazitäten sehr aufwendig ist.
Ob im Anschluss noch Scheine erworben werden können, hängt davon ab, ob das Studium im laufenden Semester noch sinnvoll fortgesetzt werden kann. Sind mehr als 10 bis 15 % der Lehrveranstaltungen versäumt, wird das Semester regelmäßig nicht mehr genutzt werden können. Das Studium kann dann in der Regel frühestens zum nächsten Semester aufgenommen werden. Gemessen an den überlangen Wartezeiten im regulären Vergabeverfahren der Hochschulen ist die Dauer der Studienplatzklage hinnehmbar.
Andreas Jakubietz · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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