Studienplatzklage
→ Chancen
Für Studienbewerberinnen und ‑bewerber, die einen Ablehnungsbescheid erwarten oder bereits erhalten haben, bietet die Studienplatzklage die einzig sinnvolle Möglichkeit, einen Studienplatz in ihrem Wunschstudiengang Psychologie zu erhalten. Und zwar grundsätzlich unabhängig von Wartezeit und Abiturnote.
Die richtigen Hochschulen verklagen
Die Chancen, im Wege der Studienplatzklage auf einen Studienplatz in Psychologie zugelassen zu werden, hängen vor allem von der Auswahl der richtigen Hochschulen ab. Auch im Wintersemester 2023/2024 konnten alle Studienbewerber, die unseren Erfahrungen vertraut und unseren Empfehlungen gefolgt sind, auf einen Studienplatz in Psychologie zugelassen werden.
Studienbewerber können die Erfolgsaussichten ihrer Studienplatzklage daher erheblich verbessern, wenn sie ihre Bewerbung im Studiengang Psychologie mit uns abstimmen, und zwar auch dann, wenn erst später entschieden werden soll, ob eine Studienplatzklage geführt werden soll oder nicht. Wir kennen die Hochschulen, an denen eine Studienplatzklage in Psychologie Erfolg verspricht.
Ablehnungsbescheide nicht abwarten
Studienbewerberinnen und ‑bewerber sollten auch aus einem weiteren Grund frühzeitig tätig werden: Die Vergabeverordnungen einiger Bundesländer sehen Ausschlussfristen (z.B. den 15.07. für das Winter- bzw. den 15.01. für das Sommersemester) für die den Studienplatzklagen zwingend vorgeschalteten Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bei den Hochschulen vor.
Dass der Studienbewerber einen Ablehnungsbescheid der jeweiligen Hochschule zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch gar nicht in den Händen hält, ist angesichts dieser Gesetzeslage unbeachtlich. Der ablehnende Bescheid sollte daher nicht abgewartet werden. Andernfalls könnte es an einigen Hochschulen zu spät sein, und gegen diese keine Studienplatzklage im Studiengang Psychologie mehr geführt werden.
Damit die genannten Fristen eingehalten werden können, sollten Studienbewerber also rechtzeitig aktiv werden und die außerkapazitären Anträge stellen lassen, und zwar auch dann, wenn erst später über die Durchführung einer Studienplatzklage entschieden werden soll. Eine Studienplatzklage im Studiengang Psychologie ist zwar auch noch später (z.B. nach Erhalt der Ablehnungsbescheide) möglich, dann allerdings nicht mehr an allen Hochschulen.
Andreas Jakubietz · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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