Studienplatzklage
→ Was wir für Sie tun können
Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz auch einklagen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Studienplatz im Studiengang Psychologie mit Erfolg einklagen können.
Ganz gleich, ob Sie einen Studienplatz für Studienanfänger oder eine Zulassung zum Masterstudium einklagen möchten: Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Wunsch-Studienplatz Psychologie, von der Bewerbung über den Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten und – vor allem – beim Einklagen auf einen Studienplatz vor den Verwaltungsgerichten.
Erfahrung
Auf Grund unserer konsequenten Spezialisierung und der hierbei erworbenen Kenntnisse sind wir in der Lage, die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in Psychologie zu beurteilen. Studienbewerberinnen und ‑bewerber, die rechtzeitig vor Bewerbungsschluss tätig werden und die unseren Empfehlungen bei der Auswahl der Hochschulen folgen, werden auch künftig mit einem Studienplatz in Psychologie rechnen können. Zum Wintersemester 2023/2024 gelang es uns so, alle unsere Mandanten mit einem Studienplatz in Psychologie zu versorgen.
Das Einklagen auf einen Studienplatz in Psychologie verspricht daher überaus viel Erfolg. Oftmals springt bei den Studienplatzklagen sogar ein Vergleich heraus, also eine endgültige Zulassung gegen Rücknahme des gerichtlichen Verfahrens.
Der Senat von Berlin hat auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen hierzu ausgeführt, dass „Studienplatzklagen im Rahmen von abgelehnten Zulassungsanträgen i.d.R. im Wege von Vergleichsverfahren erledigt (werden), um unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Durchführung teilweise langwieriger Verwaltungsgerichtsverfahren zu vermeiden und so den Hochschulen nachweislich Kosten und Ressourcen zu sparen“ (Drucksache des Abgeordnetenhauses Berlin vom 26. Februar 2007).
Andreas Jakubietz · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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