Studienplatzklage Psychologie (Bachelor/Master) zum Wintersemester 2024/2025:
Studienplatz Psychologie einklagen: Voraussetzungen, Erfolgschancen und Kosten. Wir beraten Sie gerne. Rechtsanwalt Andreas Jakubietz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin.
Über 20 Jahre Erfahrung als Anwalt, seit 1999 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf das Einklagen auf einen Studienplatz im Studiengang Psychologie (Bachelor/Master) spezialisiert.
Die Chancen, durch eine Studienplatzklage einen Studienplatz im Studiengang Psychologie zu erhalten, hängen vor allem von der Auswahl der richtigen Universitäten ab. Als spezialisierter Anwalt wissen wir, an welchen Universitäten eine Studienplatzklage in Psychologie Erfolg verspricht.
Studienbewerberinnen und -bewerber, die unseren Empfehlungen im Bereich Studienplatzklage folgen, werden auch künftig mit einer Zulassung zum Studium der Psychologie rechnen können.
Studienplatzklage Psychologie
| Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Wir sind eine auf NC-Klagen, also Verfahren um freie Studienplätze, in denen Studienbewerber einen Ablehnungsbescheid erwarten oder bereits erhalten haben, spezialisierte Kanzlei. Wir sind bundesweit tätig.
Aktuelle Hinweise
In der Vergangenheit war eine Studienplatzklage auch dann möglich, wenn sich Studienbewerberinnen und Bewerber nicht an der Hochschule beworben hatten, gegen die später eine Studienplatzklage geführt wurde.
Nunmehr ist in einigen Bundesländern eine Hochschulbewerbung (innerhalb der festgesetzten Kapazität) Voraussetzung für den Erfolg einer Studienplatzklage.
Studienbewerberinnen und Bewerber, die eine Studienplatzklage erwägen, sollten sich daher vorsorglich an allen Hochschulen regulär bewerben, und zwar unabhängig von den Erfolgsaussichten einer solchen Bewerbung.
Daneben bedarf es einer besonderen, zusätzlichen Bewerbung: eines Antrages auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität.→ schließen
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In den meisten Bundesländern ist die Einleitung einer Studienplatzklage bis zum 15. Oktober für das Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar für das Sommersemester und auch noch danach möglich.
Demgegenüber sehen die Vergabeverordnungen einiger Bundesländer Ausschlussfristen (z.B. den 15.07. für das Winter- bzw. den 15.01. für das Sommersemester) für die den Studienplatzklagen zwingend vorgeschalteten Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bei den Hochschulen vor.
Studienbewerberinnen und Bewerber können die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage daher erheblich verbessern, wenn sie rechtzeitig tätig werden. Der Erhalt der Ablehnungsbescheide sollte deshalb nicht abgewartet werden.→ schließen
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Studiert werden können alle gestuften Studiengänge, wie etwa Psychologie (Bachelor und Master). Der Abschluss eines Staatsexamens ist nicht möglich. Hier ist nach wie vor auch in Hessen die allgemeine Hochschulreife (Abitur) nötig.
Die Anerkennung eines Zeugnisses aus einem anderen Bundesland berechtigen zum Studium, wenn eine entsprechende Anerkennung in Hessen gegeben ist. Diese ergibt sich aus Vermerken im ausgestellten Zeugnis (z.B.: „…berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium“, „Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird in den Ländern …, Hessen, … anerkannt.“) → schließen
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